Private Krankenversicherung
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Die private Krankenversicherung (PKV) ist wie auch die gesetliche Krankenversicherung eine Absicherung gegen die bei Krankheit auftretenden Kosten. Sie kann jedoch nicht von allen Bundesbürgern abgeschlossen werden. PKV-berechtigt sind nur Arbeitnehmer, die ein Einkommen über der Jahresentgeldgrenze nachweisen können, sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler.

Die Versicherungsarten unterteilen sich bei einer PKV in eine Vollversicherung, eine Teilversicherung und eine Zusatzversicherung. Private Zusatzversicherungen können auf von gesetzlich versicherten Personen als Zusatz zur eigenen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Daher auch der Name Zusatzversicherung. Die sogenannte Teilversicherung deckt nur einen Teil der anfallenden Krankheitskosten ab. Dies ist beispielsweise bei Beamten der Fall, die Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherren im Krankheitsfall haben. Eine Vollversicherung deckt dagegen sämtliche, mindestens jedoch ambulante wie auch stationäre Kosten ab. Dies ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant beziehungsweise wichtig.

Die Versicherungsprämien der privaten Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen des Versicherten berechnet. Dies ist ein weiterer Unterschied zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Betrag errechnet sich dabei aus dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, der Berufsgruppe, den gewünschten Leistungen sowie dem aktuellen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Gerade der aktuelle Gesundheitszustand ist beim Eintritt in eine PKV wichtig. Unter Umständen können aufgrund eines bestimmten Krankheitsbildes Risikozuschläge in den monatlichen Beitrag eingerechnet werden, durch die eine potentiell zu erwartende Krankheit abgedeckt werden soll. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, diese Risikozuschläge nach einem bestimmten Zeitraum erneut überprüfen zu lassen.

Eine weitere Besonderheit der PKV ist die Möglichkeit der Ablehnung eines Versicherungsnehmers aufgrund seines Gesundheitszustandes. Gesetzliche Krankenversicherungen haben diese Möglichkeit nicht.

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